Das Richterswirtshaus

   „Jedoch ist uns alle ein Sonntag vorher durch einen Ortsvorsteher gesagt worden, dass wir den Baum als die Leibeigenschaft ohne eine Bezahlung schneiden sollen, wogegen wir uns alle wehrten und alle mussten dadurch über Nacht in dem Arrest in einem Wirtshaus bleiben

Im Inland Herrn Gottes, Quellen und Materialien zu den Geschichten des Glatzer Bodens

vom X. bis zu dem XX. Jh. Verf. A. Herzig, M. Ruchniewicz, Glatz 2010

 

   Das Wirtshaus (die Taverne) übte und übt weiterhin die wichtige Rolle in jedem Dorf aus. Oftmals bei der durch się laufenden Hauptstraße, am Scheideweg oder im Zentrum placiert, war ein Platz, wo man nicht nur etwas trinken oder essen, sondern auch sich nach der ermüdeten Reise erholen oder mit den unerlässlichen Waren versorgen kann. Es übte auch eine wichtige gesellschaftlich-politische Rolle aus. Wegen seiner Rolle und Größe (es enthielt einen großen Saal) fanden in ihm die Treffen der Einwohner statt sowie beriet das Landgericht.

   In dem mittelalterlichen, auf dem deutschen Recht gegründeten Dorf (und solch auch war Altwilmsdorf) war das Wirthaus zu haben das Vorrecht des Ortsvorstehers (in Glatzer Grafschaft wurde er „freier Richter” genannt), der organisierte eine Ansiedlung und im Zusammenhang damit standen ihm Wirtschaftsmonopole in ihm zu.

   Zu den wichtigsten gehörten das Vorrecht das Bier und sein Ausschank in dem von sich geführten Wirtshaus zu kochen, das Recht der Fischerei oder der Jagden, aber auch das Recht des Befestigens in dem Dorf der Handwerker (der Bäcker, der Schuhmacher, der Schmeid, usw.) und des Erhebens der jährlichen Miete.

   Von der 1419 ausgefertigten Urkunde wissen wir, dass das Wilmsdorfer Freirichtertum damals unter anderen Vorwerk mit den ihn bewohnenden Handwerkern: dem Bäcker, dem Schumacher, dem Schmeid umfasste. Die Tätigkeit des ersten von den erwähnten Handwerkers bestätigt auch das Handeln des Wirtshauses, denn dort konnten die Einwohner die von ihm hergestellten Waren käuflich erwerben.

   1428 wurde das Dorf von den Hussiten geplündert und verbrannt. Das in der Mitte des Dorfes stehende Wirtshaus teilte das Schicksal der Kirche und vieler anderen verbrannten Gebäuden in Wilmsdorf. Das Wirtshaus wurde schnell wiederaufgebaut (diesmal war es etwas weiter vom Weg entfernt).

   Die Urkunde aus dem Jahr 1429 erwähnt, dass Ernst Bertelsdorf verkaufte, nach dem Beweisen seiner Vollmacht, im Namen seines Vaters des Stephans, Richtertum in Wilmsdorf mit der Mühle, dem Wirtshaus, den Mieten, dem Erbrecht und allen Zubehören Hans Heinrich, seiner Ehefrau Margarete sowie ihren Kindern.

   Noch ein Mal erwähnen die Urkunden das Wilmsdorfer Wirtshaus im XVI Jh. 1525 verkaufte es der Graf Johann von Hardeck Kaspar (Caspar) Stainichen und seiner Ehefrau Anna. Zwei Jahre später bestätigten Hans Prag, der Burggraf der Grafschaft und die Schöffen von Glatz, dass im Zusammenhang mit dem Begleichen des ganzen Betrags, Petz von Falkenau, der Landrat der Grafschaft, im Namen des Grafen Jan von Hardeck (Hardegk) das Wirtshaus den oben erwähnten Kaspar und Anna überließ.

   Der sich in den nächsten Jahrhunderte entwickelte Kult der Schmerzhaften Muttergottes zog die Mengen der Pilger an die aus Wundern berühmte örtliche Kirche heran. Es kann also nicht die Tatsache verwundern, dass das Wirtshaus unter diesen Umständen zu führen, war die einträgliche Angelegenheit und wurde der Gegenstand des Interesses der neuen Eigentümer, nämlich der Glatzer Jesuiten, die schon 1603 das Freie Richtertum in deisem Dorf kauften. Zwar erwähnt die in der Abbuchung gespeicherte Urkunde das Wirtshaus nicht, jedoch aus der anderen Quelle erfahren wir, dass die Jesuiten 1769 ein Wirtshaus einschließlich mit „den Feldern des Freien Richtertums” für 1500 Taler verkauften.

   Von hier an fanden in dem Wirtshaus Sitzungen „des Ordensgericht in Wilmsdorf” (ordentlich Gericht zu Altwilmsdorf) statt. Außer seiner gesellschaftlich-wirtschaftlichen Funktion wurde das Gebäude auch in den anderen, nicht ruhmreichen Zielen ausgenutzt. 1683 brach ein Streit zwischen den Bauern aus Altwilmsdorf und dem Eigentümer des Dorfes, dem Jesuitenkloster, aus. Um die Rebellen zu bestrafen, sperrte man się für eine Nacht in einem Arrest ein … die Rolle des Arrestes spielte damals das Wirtshaus.

   In wessen Händen befand sich das Wirtshaus nach dem Auflösen des Jesuitenordens im XVIII Jh. bleibt unbekannt. Wir wissen aber, dass in ihm die Urkunde des Kaufes des sog. Oberhofes in Wilmsdorf in der Anwesenheit des Ortsvorstehers und der Schöffen, durch den Inlandsrichter Franz Büttner unterschrieben wurde („das geschah in OberWilmsdorf in dem Richterwirtshaus am 5. April 1820”).

   Aus der in die Wand eingemauerten Grabinschrift der Wilmsdorfer Kirche sowie aus dem in dem Pfarrarchiv aufbewahrten Stiftungsbuch erkundigen wir uns, dass der Eigentümer des Wirtshauses in der ersten Hälfte des XIX Jh. Anton Ignaz Richter war.

   Von ihm übernahm das alte Richter-Wirtshaus Joseph Kleiner. Das Stiftungsbuch notierte ihn 1864 als Besitzer (Gasthofbesitzer), dagegen als er 1872 Messestiftung für seine verstorbene Frau Elisabeth bestimmte, als Eigentümer sowie Vorsitzender des Gerichts in Wilmsdorf.

   Der nächste Eigentümer des Wirtshauses war P. (Paul?) Sappelt. Dort befanden sich der kleine Saal sowie die beträchtliche Menge der Gästezimmer für Pilger.

   Die Witwe nach Sappelt verkaufte das Wirtshaus Franz Weigang. Der neue Eigentümer umbaute das Gebäude völlig. Im Erdgeschoss befand sich ein Speisesaal von hier an, und im Obergeschoss ein Saal mit schönem Börsenparkett und dem bühnenwirksamen Szene über dem Einfahrtstor.

   In Händen seiner Familie blieb das Wirtshaus mit der Adressnummer 1 und bekannt als „früher zu Erbrichtertum gehörend” bis zum Ende des II. Weltkriegs.

   Zurzeit gehört das Gebäude des alten Wirtshauses einer Familie Kozłowski.

 

ϋbersetzung: K. Satława